Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Onmind GmbH

Hardstrasse 33 / General-Wille-Str. 65
4052 Basel / 8706 Meilen

nachfolgend “Anbieter”

1. Allgemeine Bestimmungen

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden (nachfolgend: „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem zum Zeitpunkt der Dienstleistung gültigen Fassung. Kunden können natürliche sowie juristische Personen sein.

2. Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand ist eine individuelle Beratung und Betreuung der Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsberatung. Das Konzept berücksichtigt die jeweiligen Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden.

3. Leistungen des Anbieters

Der Anbieter bietet dem Kunden ein individuell ausgerichtetes Training und Gesundheitsberatung. Das Angebot umfasst (nicht abschliessend) folgende Leistungen:

  • Durchführen von Anamnesen und Tests
  • Durchführen von Personal Trainings / Fitnesstrainings
  • Bewegungs- und Ernährungscoaching (mit entsprechenden Zielen, Plänen, Kontrollen)

Erfassung, Bearbeitung und Verarbeitung von persönlichen Daten (körperliche Aktivitäten, Mahlzeiten / Nahrungsmitteln, Vitaldaten usw.)

Die Trainingseinheiten finden in den Räumlichkeiten des Anbieters, des Kundens oder Outdoor statt.

Der Auftrag enthält keine ärztlichen oder physiotherapeutischen Dienstleistungen. Der Anbieter empfiehlt bei Bedarf den Beizug von weiteren Experten wie Ärzten, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten und weitere.

Der Anbieter gibt keine Zusicherungen oder Garantien für den Erfolg des Trainings oder Coachings ab.

Für den Fall, dass der Kunde verbindliche Weisungen erteilt, ist der Experte daran gebunden.

4. Leistungen des Kunden

Der Kunde erbringt folgende Leistungen:

  • Wahrheitsgemässe und vollständige Angaben über Gesundheitszustand.
  • Umsetzung der Trainingsinstruktionen gemäss Vorgaben des Anbieters.
  • Der Kunde ist verpflichtet, den Trainer über seine Sporttauglichkeit unaufgefordert vor dem Beginn der Trainingsstunde zu informieren. Sollten während des Trainings plötzliche Gesundheits ,- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist der Kunde verpflichtet, den Trainer umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.
  • Bei Bedarf, Protokollierung der körperlichen Aktivitäten und weiterer Parameter (wie Ernährung).
  • Rechtzeitige Bezahlung des Honorars gemäss Preisliste auf der Webseite des Anbieters, bzw. individuell vereinbarter Preise.
  • Rechtzeitiges Abmelden von vereinbarten Terminen, d.h. mind. 24 Stunden vor dem Termin, andernfalls wird die Leistung in Rechnung gestellt.
  • Entbindet den Anbieter vom Berufsgeheimnis, falls Drittexperten beigezogen werden.

5. Dauer und Ende

Jede Vertragspartei kann den Vertrag jederzeit einseitig beenden. Bereits erbrachte Dienstleistungen werden in Rechnung gestellt und bereits gelöste / bezahlte Abos werden nicht rückerstattet.

6. Treuepflicht und Datenschutz

  • Der Anbieter ist dem Kunden zur Treue verpflichtet und hat jeden Interessenkonflikt zu vermeiden bzw. den Kunden vorgängig darüber aufzuklären.
  • Der Kunde ist sich bewusst, dass der Anbieter seine Daten sammelt und auswertet. Der Anbieter behandelt sämtliche Daten des Kunden vertraulich. Die Daten werden ausschliesslich zur Betreuung des Kunden verwendet.
  • Der Anbieter ist verpflichtet, die massgebenden Datenschutzgesetze zu erfüllen und laufend geeignete technische, bauliche und organisatorische Massnahmen zu treffen, die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der Kundendaten sicherzustellen.

7. Haftung und Hinweise

  • Der Kunde ist sich bewusst, dass bei physischem Training immer ein gesundheitliches Restrisiko besteht. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist Sache des Kunden.
  • Der Anbieter haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden. Davon ausgeschlossen sind wesentliche Verletzungen der Vertragspflicht oder bei grob fahrlässiger Pflichtverletzungen des Anbieters.
  • Der Anbieter haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei dem Kunden zustande gekommen sind. Hält sich der Kunde nicht an die Anweisungen des Trainers und erleidet er dadurch die Schäden, so ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
  • Kann ein Abonnement infolge Krankheit oder Unfall nicht mehr eingelöst werden, besteht die Möglichkeit, nach vorweisen eines Arztzeugnisses, dieses später einzulösen oder an eine andere Person abzutreten. Es werden keine Trainings oder Abonnements rückerstattet.

8. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr im Sinne der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem von den Vertragsparteien verfolgten Zweck am nächsten kommt. Im Falle von Lücken im Vertrag ist analog vorzugehen. Anpassungen des Vertrags erfolgen in schriftlicher Form.

Die Parteien verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis in guten Treuen eine einvernehmliche Regelung anzustreben. Kommt trotz der Bemühungen der Parteien keine Einigung zustande, sind die ordentlichen Gerichte von Basel oder Zürich zuständig.


Teile der AGB orientieren sich an der Vorlage der Akademie für Sport und Gesundheit (Link: https://www.akademie-sport-gesundheit.de/)

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